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Ausstellung Eugen Wolff-Filseck

Datum 20.11.2021 - 30.01.2022
Zeit 13:00 bis 17:00 Uhr
Ort Schloss Filseck 1.OG
Veranstalter Förderkreis

 

Kunstausstellung Eugen Wolff bisher gut besucht:

Verlängerung um 14 Tage bis Sonntag 30. Januar 2022

 

Gemessen an den besonderen Umständen, hat die Ausstellung mit Gemälden von Eugen Wolff in der Ostgalerie auf Schloss Filseck bei den Besuchern eine  gute Resonanz erreicht.  Die  Idee, die Ausstellung zu verlängern,  wurde daher von der Schloss-Filseck-Stiftung der Kreissparkasse begrüßt. Somit kann diese bemerkenswerte Kunstschau bis zum Sonntag 30. Januar 2022  besichtigt werden.

Wer also bisher noch keine Gelegenheit hatte, die sehenswerte Ausstellung zu besuchen, ist vom Förderkreis Schloss Filseck e. V. herzlich eingeladen, dies nachzuholen.

Die Mischung der Motive mit Tierbildern, beeindruckenden Landschaftsbildern, Ansichten und Einsichten in viele Schlösser z. B. von Baden-Württemberg bzw. Bayern, aber auch das Interieur, welches der Impressionist Eugen Wolff  in seinen Bildern meisterlich präsentierte und inszenierte, hat viele Besucher überrascht.

Beim Erwerb der Bilder, aus denen die Ausstellung insbesondere zusammengestellt wurde, war der Förderkreis auf das Prinzip „Zufall“ angewiesen.  Der „Zufall“ hat es jedoch nicht verhindert, dass eine qualitativ  beeindruckende Ausstellung entstanden ist.

Ja, sogar ein gewisser repräsentativer Querschnitt der Werke von Eugen Wolff ist in der Ausstellung gut erkennbar.

Zuletzt wurde im Raum fünf von Schatzmeister Helmut Brückner ein Bild ausgetauscht. Kurz vor Ausstellungseröffnung konnte dieses Bild mit der Landschaft südlich von Schloss Filseck vom Förderkreis erworben werden. Dieses Bild musste jedoch zuvor vom Restaurator Hermann Petersohn gereinigt und mit einem Rahmen versehen werden.  Es war zugleich das 50. Bild, welches der Förderkreis erworben hat.      

 

Info:

Die Kunstschau Eugen Wolff ist bis So. 30.01. 2022, von Mittwoch bis Sonntag in der Ostgalerie von 13-17 Uhr auf Schloss Filseck zu besichtigen.

Es gilt die 2 G-Plus Regelung, also Nachweis mitbringen für geimpft oder genesen.  Ein Schnelltest dazu ist jedoch nur erforderlich, wenn die Frist zur letzten Impfung länger als drei Monate beträgt.